Beitragsordnung

Beitragsordnung des Präventions- und Gesundheitssportverein Aurich e.V.

    Beitragsordnung

    Präventions- und Gesundheitsportverein Aurich e.V.                           

    § 1 Grundsatz

    Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

    $ 2 Beschlüsse

    1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
    2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

    § 3 Beiträge

    Beitragsklasse 01
    Erwachsene über 18 Jahre
    monatlich € 10,00

    Beitragsklasse 02
    Ehrenmitglieder
    frei

    Beitragsklasse 03 
    Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) u. Schüler
    monatlich € 8,00

    Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

    1. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 03.
    2. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Niedersächsischen Landessportbundes e.V. (BSN e.V.), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom BSN festgelegten Sätze.
    3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung wird je nach Eintritt zum 01. eines jeden Monats od. zum 15. eines jeden Monats vom angegebenen Konto abgebucht.
    4. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31. bzw. zum 15. eines jeden Monats auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 3,00  zu zahlen.
    5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5,00    pro Mahnung erhoben. Nicht eingelöste Bank Abbuchungen werden mit 5,– €  STORNO GEBÜHR berechnet
    6. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
    7. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

    § 4 Vereinskonto

    Bank  Raifeisen-Volksbank eG
    BLZ    285 622 97
    Konto 406371600

    Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

    § 5 Vereinsaustritt

    Der Vereinsaustritt ist im Beitrittsformular festgelegt.